Kurze Reaktionsfristen in Abmahnschreiben machen oftmals schnelles rechtsanwaltliches Handeln erforderlich. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen im Rahmen einer sofortigen rechtlichen Beratung zur Verfügung, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Bitte wenden Sie sich jederzeit telefonisch, per Telefax oder per Email an uns.
Abmahnungen durch die Kanzlei Nümann & Lang Rechtsanwälte
Derzeit mahnt verstärkt die Karlsruher Kanzlei Nümann & Lang Rechtsanwälte Internetnutzer wegen Urheberrechtsverstöße aufgrund der Nutzung von Tauschbörsen im Rahmen sogenannten Filesharings ab. Die Kanzlei vertritt hierbei unter anderem die Rechte der Firma Uptunes oder auch Matthew Tasa. Den betroffenen Internetnutzern wird vorgeworfen urheberrechtlich geschützte Musikdateien heruntergeladen bzw. anderen Teilnehmern zum Download angeboten zu haben. Insbesondere handelt es sich hierbei um Werke der Künstlergruppen „Dance Nation vs. Shaun Baker“ oder „Dream Dance Alliance – When I listen to Music“.
Der Nutzer wird aufgefordert innerhalb einer bestimmten Frist eine vorbereitete Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Zudem werden regelmäßig Schadensersatzforderungen in Höhe von 500,00 EUR sowie der Ersatz von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 705,54 Euro ausgeführt. Die Berechnung wird dabei auf verschieden Urteile gestützt. So sei beispielsweise bei der Zugänglichmachung eines einzelnen Musiktitels über eine Tauschbörsensoftware einen Gegenstandswert von 10.000,- EUR festzusetzen, welcher dann für die Berechnung der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten maßgeblich sei. Daneben sei die Anwendbarkeit des § 97a Abs. 2 UrhG, der eine Kappung der Rechtsanwaltskosten auf 100,00 EUR bei u.a. lediglich unerheblichen Rechtsverletzung vorsieht, nach Auffassung der Kanzlei nicht anwendbar.
Schließlich wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot unterbreitet (bei einem einzelnen Titel i.d.R. 450,00 EUR), wonach bei fristgerechter Zahlung damit sämtliche Zahlungsansprüche abgegolten wären. Nach Auskunft der Kanzlei Nümann & Lang, komme es der Mandantschaft vorliegend nämlich in erster Linie auf die Beseitigung des begangenen Verstoßes durch die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungsverpflichtungserklärung an. Das Vergleichsangebot sei mithin als wohlwollendes Entgegenkommen zu bewerten.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang allerdings die Frage, warum die Kanzlei Nümann & Lang in der beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung über das „gesetzlich Notwendige“ zur Beseitigung der sogenannten Wiederholungsgefahr hinausgeht, indem sie die Erklärung äußerst „ungünstig“ für den Betroffenen formuliert.
Wir raten daher davon ab, diese Erklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Dies schon vor dem Hintergrund, dass durch Abgabe der Unterlassungsverpflichtungserklärung eine vertragliche Verpflichtung über 30 Jahren eingegangen wird. In der Hoffnung, die Angelegenheit schnell zu erledigen, wird aber durch die Betroffenen häufig vorschnell eine Erklärung abgegeben, wobei die lange Laufzeit eines solchen Vertrags regelmäßig außer acht gelassen wird.
Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier und Partner
Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt überwiegend im Bereich Musik und Pornographie ab. Zu den von der Kanzlei Kornmeier abgemahnten Werken gehören unter anderem verschiedene Songs der deutschen Band „Scooter“ sowie der Künstlergruppe „Guru Josh“. Die Kanzlei Kornmeier vertritt hierbei unter anderem die rechtlichen Interessen der Firma DigiProtect und das 3p-Label.
Durch rechtsanwaltliches Schreiben wird der Betroffene zunächst aufgefordert innerhalb einer Frist eine vorbereitete Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Hinsichtlich des Bestehens eines etwaigen Schadensersatzanspruchs bietet die Kanzlei dem Betroffenen dann regelmäßig einen Vergleich an. Soweit eine Urheberrechtsverletzung hinsichtlich eines einzelnen Titels geltend gemacht wird, wird i.d.R. ein Pauschalbetrag in Höhe von ca. 450,00 EUR gefordert.
Wir bezweifeln allerdings, dass der geltend gemachte Vergleichsbetrag der bestehenden Sach- und Rechtslage gerecht wird und dass die beiderseitigen Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Insbesondere geht die Kanzlei Kornmeier und Partner nicht von der Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG aus, der eine Kappung der Rechtsanwaltskosten auf 100,00 EUR bei u.a. lediglich unerheblichen Rechtsverletzung vorsieht.
Vor dem Hintergrund, dass die seitens der Kanzlei Kornmeier und Partner vorbereitete Unterlassungsverpflichtungserklärung, insbesondere aufgrund einer fest vereinbarten Vertragsstrafe in Höhe von 5100,00 EUR sehr ungünstig für den Betroffenen ist, raten wir davon ab diese Erklärung vorschnell zu unterzeichnen.
Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf
Die Kanzlei Waldorf vertritt u.a. die Rechte der Firmen StockFood GmbH, Getty Images oder die Masterfile Deutschland GmbH wegen der unbefugten Verwendung ihrer urheberrechtlich geschützten Bilder. Regelmäßig macht die Kanzlei zunächst aufgrund des vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes am Bildmaterial der Mandanten einen Unterlassungsanspruch geltend, indem der Betroffene die beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnen soll. Darüberhinaus macht die Kanzlei Waldorf einen Auskunftsanspruch geltend. Interessant dürfte hierbei insbesondere die Information seitens des Abgemahnten sein, wie lange die Bilder auf der Webseite vorgehalten wurden. Mittels dieser Auskunft ist es der Kanzlei möglich einen Schadensersatzanspruch im Wege einer sogenannten fiktiven Lizenzgebühr zu beziffern. Je nach Dauer des Nutzungszeitraumes können hier Schadensersatzsprüche von bis zu EUR 10.000,00 auf die Betroffenen zu kommen.
Sollten Sie eine entsprechende Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf erhalten haben so raten wir Ihnen davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung voreilig zu unterschreiben, sowie vorbehaltlos Auskunft über die Nutzungsdauer zu erteilen, ohne zuvor anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben.
Mehr Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie unter Abmahnung & Abwehr.
ABMAHNUNG ERHALTEN?
In die "Abo-Falle" geklickt?
Rechnung oder Inkassoschreiben erhalten, weil Sie sich auf einer Webseite angemeldet haben sollen? Wehren Sie sich!
ABMAHNUNG ERHALTEN?
SOFORT-KONTAKT
mehr >
Website-Check
Unsere Angebote rundum eBay, Webshops & Co.
mehr >
Schollmeyer & Rickert
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H
Bonn
Junkerstrasse 21
53177 Bonn
Tel.: +49.228.74 898-0
Fax: +49.228.74 898-66
Frankfurt am Main
Friedrichstraße 63
60323 Frankfurt am Main
Tel.: +49.69.71 40 21 56
Fax: +49.69.71 40 21 57
