Rechtsprechung:

Urteile 2005

Urteil vom 24.11.2005 – Az.: 05 O 2142/05

Auf das Angebot des Domaininhabers der Domain „kettenzüge.de“ zum Verkauf erhielt dieser eine Abmahnung und wurde verklagt.

Das LG sah in der Reservierung als solches keinen Verstoß gegen das UWG.

Dieser liegt im Sinne einer verbotenen Behinderung jedoch dann vor, wenn z.B.

  • Mitbewerber systematisch / gezielt blockiert werden (Konkurrent hat keine Möglichkeit mehr in gleicher Thematik eine beschreibende Domain zu konnektieren )
  • und erhebliche Beeinträchtigung der Absatzchancen vorliegt.

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

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