Rechtsprechung:

Urteile 2006

Landgericht Detmold, Urteil vom 20.12.2006, Az.: 12 O 207/06 (noch nicht rechtskräftig)

  • Gewerbliche Nutzung eines Domain-Namens (hier: „champion.de“) für das sog. „ sedoparking “ (dort erscheinen Verknüpfungen zu anderen Internetportalen, ohne Hinweis auf Domaininhaberin) ist nicht als Gebrauchen eines Namens i.S.d . § 12 BGB zu qualifizieren
  • „Champion“ (englisch für Sieger, Gewinner) = Sachbegriff
  • Rechtsverkehr versteht Domain „champion.de“ nicht als Hinweis auf eine Person mit diesem Namen (keine Zuordnungsverwirrung)
  • Keine Interessenverletzung des Namensträgers, da nicht der Eindruck einer Beziehung zwischen ihm und Domain-Inhaberin entsteht
  • Schließlich liegt auch kein gegen Treu und Glauben verstoßendes Domaingrabbing vor

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