Rechtsprechung:

Urteile 2006

Landgericht Detmold, Urteil vom 20.12.2006, Az.: 12 O 207/06 (noch nicht rechtskräftig)

  • Gewerbliche Nutzung eines Domain-Namens (hier: „champion.de“) für das sog. „ sedoparking “ (dort erscheinen Verknüpfungen zu anderen Internetportalen, ohne Hinweis auf Domaininhaberin) ist nicht als Gebrauchen eines Namens i.S.d . § 12 BGB zu qualifizieren
  • „Champion“ (englisch für Sieger, Gewinner) = Sachbegriff
  • Rechtsverkehr versteht Domain „champion.de“ nicht als Hinweis auf eine Person mit diesem Namen (keine Zuordnungsverwirrung)
  • Keine Interessenverletzung des Namensträgers, da nicht der Eindruck einer Beziehung zwischen ihm und Domain-Inhaberin entsteht
  • Schließlich liegt auch kein gegen Treu und Glauben verstoßendes Domaingrabbing vor

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

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