Rechtsprechung:

Urteile 2007

Das Wahlrecht des Geschädigten in Internetsachen (Erfolgsort - § 32 ZPO) verstößt gegen "das Willkürverbot und das Gebot des gesetzlichen Richters". Die örtliche Zuständigkeit richte sich vielmehr nach dem Ort, an welchem der Geschädigte von der Veröffentlichung selbst getroffen werde.

Ob sich diese Entscheidung zukünftig weiter durchsetzen kann bleibt abzuwarten. Derzeit ist keine Tendenz hierzu erkennbar. Die ganz herrschende Auffassung in der Rechtssprechung billigt in Internetsachen einen solchen "Fliegenen Gerichtsstand" zu.

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

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