Rechtsprechung:

Urteile 2007

Heimliche Durchsuchung der im Computer des Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, dass ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, ist nach der Strafprozessordnung unzulässig.

Begründung: Es fehle an der für einen solchen Grundrechts-Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Eine solche ergebe sich für die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht aus der in § 102 StPO geregelten Durchsuchung beim Verdächtigen. Durchsuchung ist in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt (vgl. § 106 Abs. 1 Satz 1 StPO und § 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO); für Ermittlungsmaßnahmen ohne Wissen des Betroffenen – etwa Überwachung der Telekommunikation (§§ 100 a, b StPO) – bestehen deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an Anordnung und Durchführung.

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

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