Rechtsprechung:

Urteile 2007

Entgegen der wohl herrschenden Meinung in der Rechtssprechung:

Landgericht Dresden, 9. März 2007 (Az. 43 O 128/07) – noch nicht rechtskräftig !

Keine Haftung des admin-c für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf einer von ihm betreuten Domain.

Die Beklagte ist als administrativer Ansprechpartner einer Domain eingetragen gewesen, unter der wettbewerbsrechtlich fragwürdige Aussagen verbreitet wurden. Der Domaininhaber selbst hatte seinen Sitz im Ausland.

Keine Störerhaftung des admin-c, da er keine rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der Handlung und darüber hinaus auch keine Prüfungspflichten bezüglich des Inhalts der von ihm betreuten Domains habe.

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

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