Rechtsprechung:

Urteile 2007

OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007 (Az.: 2 W 12/07)

Das Gericht verneinte vorliegend einen Urheberrechtsschutz aufgrund einer HTML-Codierung, da diese keine besondere schöpferische Höhe darstelle. Eine urheberrechtliche Schutzwirkung kann sich jedoch aufgrund der besonderen Gestaltung der Webseite gemäß § 2 I Nr.1 UrhG ergeben, soweit diese die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht.

In die "Abo-Falle" geklickt?

Rechnung oder Inkassoschreiben erhalten, weil Sie sich auf einer Webseite angemeldet haben sollen? Wehren Sie sich!

ABMAHNUNG ERHALTEN?

SOFORT-KONTAKT
mehr >

Website-Check

Unsere Angebote rundum eBay, Webshops & Co.
mehr >

Schollmeyer & Rickert
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H


Bonn
    Kaiserplatz 7 - 9
    53113 Bonn
    Tel.: +49.228.74 898-0
    Fax: +49.228.74 898-66


Frankfurt am Main
    Friedrichstraße 63
    60323 Frankfurt am Main
    Tel.: +49.69.71 40 21 56
    Fax: +49.69.71 40 21 57


kanzlei@anwaelte.de