Rechtsprechung:

Urteile 2007

BGH, Urteil vom 19. Juli 2007 (Az.: I ZR 191/04)

Gestützt auf § 13a UKlaG bejaht der BGH einen Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen die Telefongesellschaft bzgl. des Namens und der Anschrift des Anschlussinhabers, von dem aus die Kurznachricht versendet wurde. Ein solcher Anspruch scheidet lediglich dann aus, sofern ein solcher Anspruch bereits von einem anspruchsberechtigten Verband geltend gemacht wurde.

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

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