Rechtsprechung:

Urteile 2007

LG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2007 (Az.: 9 S 564/06)

Den Webhoster, der seinen Kunden durch Zurverfügungstellung von Speicherplatz die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen ermöglicht, trifft grundsätzlich keine Pflicht jeden Beitrag vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wird, muss er die konkrete Äußerung (hier Persönlichkeitsrechtsverletzung) jedoch unverzüglich sperren.

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

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