Rechtsprechung:

Urteile 2008

OLG München, Beschluss vom 06.05.2008 (Az.: 29 W 1355/08)

Führt die Verwendung beschreibender Begriffe im Rahmen von AdWords-Anzeigen bei Eingabe eines geschützten Zeichens als Suchwort zur Schaltung von Anzeigen eines Konkurrenten des Zeichenrechtsinhabers liegt hierin nach Auffassung des Gerichts keine Verletzung von Kennzeichenrechten. Dies gilt auch bei Verwendung der Option "weitgehend passende Keywords". Selbst wenn zwischen dem von der Antragsgegnerin vorgegebenen Keyword „Lounge Poster“ und dem Zeichen des Antragstellers „posterlounge“ Verwechslungsgefahr bestünde, so sei die Verwendung des Keywords gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG privilegiert.

In die "Abo-Falle" geklickt?

Rechnung oder Inkassoschreiben erhalten, weil Sie sich auf einer Webseite angemeldet haben sollen? Wehren Sie sich!

ABMAHNUNG ERHALTEN?

SOFORT-KONTAKT
mehr >

Website-Check

Unsere Angebote rundum eBay, Webshops & Co.
mehr >

Schollmeyer & Rickert
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H


Bonn
    Kaiserplatz 7 - 9
    53113 Bonn
    Tel.: +49.228.74 898-0
    Fax: +49.228.74 898-66


Frankfurt am Main
    Friedrichstraße 63
    60323 Frankfurt am Main
    Tel.: +49.69.71 40 21 56
    Fax: +49.69.71 40 21 57


kanzlei@anwaelte.de