Rechtsprechung:

Urteile 2008

AG Berlin Mitte, Urteil vom 11.06.2008 (Az.: 21 C 43/08 )

Unaufgefordert zugesandte E-Mails mit werbendem Charakter können einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Auch Angehörige freier Berufe (hier: Rechtsanwaltschaft) können sich hierbei auf das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs berufen.

Das Sichten und Aussortieren unerwünschter E-Mails binde nämlich nicht unerheblich Zeit und Arbeitskraft. Dem stehe der relativ geringe Zeitaufwand für das Löschen einer einzelnen E-Mail nicht entgegen. Denn für E-Mail-Werbung seien ihre geringen Kosten und ein minimaler Aufwand charakteristisch. Im Übrigen sei auch das Löschen von E-Mails ohne vorherige Prüfung problematisch, denn das versehentliche Löschen einer wichtigen Nachricht könne für einen Rechtsanwalt einen Haftungsfall zur Folge haben.

Für den Betreiber einer Internetseite, über die Dritte die Versendung von Werbe-E-Mails veranlassen können, kommt grundsätzlich die Mitstörerhaftung in Betracht (vgl. KG NJW-RR 2005, 51). Der Betreiber habe dabei ebenso dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Nachrichten nur an solche E-Mail-Adressen versendet werden, deren Inhaber dem Erhalt der Nachrichten zugestimmt haben und dass geeignete und mögliche Maßnahmen gegen die unerwünschte Aussendung wie auch gegen Missbrauch getroffen werden(Filterverfahren, Double-Opt-In-Verfahren).

Ausreichend ist insofern das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren, bei dem erst durch die Bestätigung einer Begrüßungsnachricht ("Confirm-Mail") der E-Mail-Empfang aktiviert wird. Reagiert der Empfänger nicht, wirke dies faktisch wie eine Ablehnung.

In die "Abo-Falle" geklickt?

Rechnung oder Inkassoschreiben erhalten, weil Sie sich auf einer Webseite angemeldet haben sollen? Wehren Sie sich!

ABMAHNUNG ERHALTEN?

SOFORT-KONTAKT
mehr >

Website-Check

Unsere Angebote rundum eBay, Webshops & Co.
mehr >

Schollmeyer & Rickert
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H


Bonn
    Kaiserplatz 7 - 9
    53113 Bonn
    Tel.: +49.228.74 898-0
    Fax: +49.228.74 898-66


Frankfurt am Main
    Friedrichstraße 63
    60323 Frankfurt am Main
    Tel.: +49.69.71 40 21 56
    Fax: +49.69.71 40 21 57


kanzlei@anwaelte.de