Beratungsfelder:

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie als gewerblichen und als privaten Mandanten umfassend sowohl auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts als auch im Kollektivarbeitsrecht.

Wir helfen Ihnen als gewerblichem Mandanten bei der Gestaltung auf Ihr Unternehmen individuell zugeschnittener und rechtssicherer Arbeitsverträge oder erforderlicher Ergänzungsvereinbarungen, unterstützen Sie nötigenfalls bei der Verhandlung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen und begleiten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Durchsetzung und Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte gegenüber Ihren Arbeitnehmern, sei es im Wege der Beratung oder Unterstützung anlässlich von Vergleichsverhandlungen, sei es im Rahmen eines streitigen arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Darüber hinaus stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts mit unserer gutachterlichen Expertise zur Verfügung.

Als privaten Mandanten beraten wir Sie über die Bedeutung und Reichweite der Regelungen eines noch nicht oder bereits abgeschlossenen Arbeitsvertrages, erläutern Ihnen Ihre Rechte und Pflichten und setzen erstere möglichst außergerichtlich im Wege von Vergleichsverhandlungen, nötigenfalls aber auch streitig im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens für Sie durch.

 

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