Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst die Regelungen, die der rechtlichen Absicherung geistiger Leistungen auf gewerblichem Gebiet dienen, namentlich das Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Geschmacksmusterrecht (sog. Kennzeichenrechte).
Die einzelnen gewerblichen Schutzrechte werden dabei in verschiedenen Sonderschutzgesetzen geregelt, die im Hinblick auf Entstehung, Schutzumfang, -dauer und –folgen des Schutzrechts unterschiedliche Anforderungen haben. Gewerbliche Schutzrechte begründen ein Ausschließlichkeitsrecht, welches dem Rechteinhaber ermöglichen soll, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten.
Neben den Kennzeichenrechten wird auch das Wettbewerbsrecht unter den Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes gefasst. Wettbewerbsrecht ist dabei der Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht).
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung, Sicherung und Durchsetzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte. Daneben beraten wir Sie auf dem Gebiet des Wettbewerbs kompetent im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie bei der Verfolgung und Abwehr von Ansprüchen gegenüber Wettbewerbern – Sprechen Sie uns an.
