Täglich erhalten viele Unternehmer und auch Privatleute „unangenehme“ Post vom Rechtsanwalt. Ursächlich für die sogenannten Abmahnungen sind nicht selten die zahlreichen und komplizierten Rechtsvorschriften für Unternehmer im Internet (Fernabsatzrecht, BGB-Info Verordnung, AGB-Recht, Telemediengesetz, Preisangabenverordnung etc.). Nicht weniger selten führt unachtsames oder zu sorgloses Verhalten im Rahmen der Internetnutzung, beispielsweise durch unberechtigte Downloads, das sog. Filesharing oder unberechtigte Bildverwendungen, zur Begründung eines Unterlassungsanspruches zugunsten des jeweiligen Rechteinhabers.
Mittels der Abmahnung, d.h. einer formalen Aufforderung, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen und diesbezüglich innerhalb einer bestimmten Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben, versucht der jeweilige Rechteinhaber den Streit über die Rechtsverletzung außergerichtlich beizulegen.
Die Einschätzung der Rechtmäßigkeit bzw. Begründetheit einer Abmahnung ist für den juristischen Laien aufgrund der Komplexität der im und für das Internet geltenden Vorschriften oftmals schwierig.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich in jedem Fall vergewissern, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf berechtigt ist und dies gegebenenfalls auch anwaltlich überprüfen lassen.
Eine Abmahnung zu ignorieren oder gesetzte Fristen verstreichen zu lassen, kann im Falle der Berechtigung einer solchen Abmahnung teuer werden. Es ist nämlich häufig nicht damit zu rechnen, dass die Gegenseite die Angelegenheit (ebenfalls) auf sich beruhen lassen wird, sondern vielmehr den Unterlassungsanspruch gerichtlich durchzusetzen versucht, wodurch weitere Kosten entstehen können.
Andererseits raten wir dringend von der voreiligen Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab. Oftmals erhofft sich der Abgemahnte, das hiermit die Angelegenheit erledigt sei. Das böse Erwachen kommt nicht selten viele Jahre später, wenn der Abgemahnte den Verstoß bereits vergessen hat, in Form der Geltendmachung der vereinbarten Vertragsstrafe aufgrund eines wiederholten Verstoßes.
Wir unterstützen Sie dabei, richtig auf eine Abmahnung zu reagieren.
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über einige Branchen und Themenbereiche im Internet, die als „häufig abgemahnt“ gelten.
- Angebote bei amazon.de
- Angebote bei eBay.de
- Angelzubehör
- Antiquarische Bücher
- CD´s, Bücher
- Computerspiele
- Computer und Zubehör
- Kosmetik
- Lebensmittel
- Modellbauartikel
- Reitsportzubehör
- Sportbekleidung
- Telefone und Kommunikationszubehör
- Textilien
- Unterhaltungselektronik
Auch wenn das Mittel der Abmahnung teilweise in missbräuchlicher Weise eingesetzt wird, beispielsweise um unliebsame Konkurrenten finanziell zu schädigen, stellt sie grundsätzlich einen adäquaten Behelf dar, bestehende Rechte ohne Durchführung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens durchzusetzen. In erster Linie zielt die Abmahnung darauf ab, sowohl Verbraucher als auch Wettbewerber vor rechtswidrigen Verhalten von Unternehmer zu schützen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass ein Konkurrent wettbewerbswidrig handelt oder sonstige Rechte (z.B. Urheber-, Markenrechte) verletzt, beraten wir Sie gerne hinsichtlich der rechtlich möglichen Schritte.
Sprechen Sie uns auch in diesem Fall unter folgenden Kontaktdaten an:
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