Gewerblicher Rechtsschutz:

Medien & Musik

Wir beraten u.a. Künstler, Schauspieler, Musiker, Komponisten, Texter, Produzenten sowie Medien-, Verlags-, Produktions- und Vertriebsunternehmen in allen Fragen des Medienrechts. Neben der Gerichtspraxis bilden die Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung Schwerpunkte unserer Arbeit.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über Bereiche und einzelne Vertragsarten, die von unseren Rechtsanwälten abgedeckt werden:

Musikrecht

Administrationsverträge, Agenturverträge, Autorenverträge, Bandübernahmeverträge, Co-Publishing-Verträge, Editionsverträge, Finanzierungsverträge, Filmmusikverträge, Gastspielverträge, Künstlerverträge, Labelverträge, Managementverträge, Merchandising-Verträge, Multimediaproduktionen, Produzentenverträge, Prüfung von Lizenz-, Gema- und GVL-Abrechnungen, Sampling-Lizenzverträge, Sponsoring-Verträge, Synchronisationsverträge, Konzert- und Tourneeverträge, Verlagsverträge, Vertriebsverträge, Verträge zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung der Band (z.B. GbR), Verträge zur Verwertung musikalischer Werke im Internet (Webcasting, Streaming etc.), Promotion- und Werbeverträge

Fernseh- und Filmrecht

Auftragsproduktionsverträge, Co-Produktionsverträge, Darlehensverträge, Darstellerverträge, Drehbuchverträge, Entwicklungsverträge, Exposé- und Treatmentverträge, Finanzierungsvereinbarungen, Formatlizenzverträge, Kinoverleihverträge, Merchandising-Verträge, Optionsverträge, Produktionsverträge, Promotion- und Werbeverträge, Regieverträge, Schauspielerverträge, Verträge zur Verwertung von Filmwerken und Lichtbildwerken im Internet (Video-On-Demand, Webcasting, Streaming etc.), Vertriebsverträge, Videoclipproduktionsverträge

Persönlichkeits-, Presse- und Fotorecht

Agenturverträge, Fotorecht, Bildnisschutz, Fotografenverträge, Gegendarstellungen, Lizenzverträge, Modellverträge, Namensschutz, Persönlichkeitsrechte, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeldansprüche, Verlagsverträge.

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

Beratung Neue Top Level Domains

Wir beraten Sie in sämtlichen Rechtsfragen rund um die neuen Top Level Domains.
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Schollmeyer & Rickert
Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H


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