Beratungsfelder:

Gewerbliches Mietrecht

Der Abschluss eines Mietvertrages über gewerblich genutzte Räumlichkeiten stellt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter eine weitreichende unternehmerische Entscheidung dar. So beinhalten Gewerberaummietverträge in aller Regel lange Vertragslaufzeiten, binden auf Mieterseite erhebliche finanzielle Mittel und stellen für viele Vermieter schlicht die Existenzgrundlage dar. Umso wichtiger ist auch hier eine rechtlich und ökonomisch kompetente Beratung, die den Interessenlagen der Vertragsparteien gerecht wird. Dies im besten Fall von Anfang an.

Wir prüfen für Sie als Mieter den Ihnen vorgelegten Mietvertrag auf seine rechtliche Zulässigkeit sowie die angemessene Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen. Wir unterstützen Sie bei den Vertragsverhandlungen oder führen diese in Ihrem Namen für Sie durch. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht und bewahren Sie vor einer unbotmäßigen Inanspruchnahme.

Wir gestalten für Sie als Vermieter individuell auf Ihre Mietobjekte abgestimmte rechtssichere Verträge, die Ihnen bestmögliche Sicherheit bieten und die Gefahr, dass der Vertragsschluss zum „Vabanque“-Spiel wird, erheblich vermindern. Im Konfliktfall setzen wir sowohl Ihre vertraglichen als auch Ihre Eigentumsansprüche konsequent für Sie durch.

 

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