Beratungsfelder:

Handels- und Gesellschaftsrecht

Mit der Gründung eines Unternehmens werden wichtige Weichenstellungen getroffen, die oft später nur schwierig oder mit erhöhtem Aufwand korrigiert werden können.

Nicht nur Unternehmen im Telekommunikationssektor und im Bereich der neuen Medien unterliegen besonderen branchenspezifischen Anforderungen. Herausforderung ist es hier im speziellen, aber auch generell, eine auf das Tätigkeitsfeld, die Unternehmensgröße und -struktur zugeschnittene gesellschaftsrechtliche Beratung durchzuführen.

Hierhin gehört u.a. die Unterstützung und Beratung zur Existenzgründung, wie die Beratung bei der Wahl der Rechtsform des Unternehmens (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), GmbH, Ltd., Unternehmergesellschaft (UG), OHG, KG, GmbH & Co. KG, AG, AG & Co. KG oder KGaA etc.) und die Ausgestaltung der entsprechenden Gesellschaftsverträge.

Hierbei sind u.a. gewünschte eventuelle Wettbewerbsverbote, die Höhe des Stammkapitals, die Möglichkeit der Aufnahme neuer Gesellschafter, Fortsetzungsklauseln und etwaige Regelungen zu Gewinnbeteiligungen, zur Erbenregelung, zu Vor- und Mitverkaufsrechten, zu Einziehungsrechten, zur Kontrolle der Geschäftsführung, Minderheiten- oder Sonderrechte für einzelne Gesellschafter / Aktionäre zu berücksichtigen.

Zudem sind die abzuschließenden Arbeits-, Miet-, Software- und Lizenzverträge zu prüfen oder gegebenenfalls zu erstellen. Im Rahmen von Gesellschaftsgründungen sind insbesondere die „arbeitsrechtlichen“ Komponenten, d.h. die Ausformulierung von Anstellungsverträgen für GmbH-Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, aber auch die Formulierung von Satzungen für Aktiengesellschaften, die Erstellung von Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat, die Frage, ob Beiräte implementiert werden sollen, die Höhe der Kapitalisierung und die Vorbereitung und Durchführung der entsprechenden Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen Gegenstand unserer Beratungen.

Auch die zukünftige Organisation des Unternehmens selbst, genauer gesagt , der Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften, die Projektabwicklung und Vertragsgestaltung, die Beratung bei Gesellschafterwechseln, die Umwandlung von Gesellschaften sowie die Bewertung / Analyse von Unternehmen im Rahmen einer „due diligence“ ist für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg rechtlich zu betreuen. Eine derartige juristische Beratung sollte ebenfalls zur Vorbereitung von Mergers & Akquisitions (Fusionen & Übernahmen) in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus beraten wir Gesellschaften, deren Organe oder Gesellschafter während des gesamten Bestehens der Gesellschaft und begleiten so auch die Vorbereitung, Durchführung und Vollzugsüberwachung von Gesellschafterversammlungen oder Hauptversammlungen mit jedweden Beschlussgegenständen und prüfen und gewährleisten auf Wunsch die „Corporate Governance Compliance“.

 

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