IT-Recht:

AGB- & Website-Check

Im Rahmen Ihrer Internet-Präsentation ist verstärkt darauf zu achten, dass die Freiheit, die einem das Medium des World Wide Web bietet, in den abgesteckten gesetzlichen Regeln ausgeübt wird. Durch aufmerksame Konkurrenten und auch Verbraucherschutzverbände werden Verstöße, insbesondere gegen Vorschriften des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), des Urheber- und Markenrechts aufgedeckt und oftmals geahndet.

Der AGB- sowie der Website-Check sind hierbei kostentransparente Möglichkeiten, um rechtliche Schwachstellen einer Webseite oder Ihres geschäftlichen Internetauftritts zu identifizieren und kostenträchtige Abmahnungen zu vermeiden.

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht zu unseren auf den jeweiligen Internetauftritt zugeschnittenen Prüfmodellen:

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Tel.: +49 (0)228 74 898 0
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Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihres Online-Auftritts.

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

Beratung Neue Top Level Domains

Wir beraten Sie in sämtlichen Rechtsfragen rund um die neuen Top Level Domains.
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