IT-Recht:

AGB- & Website-Check

Eine Überprüfung Ihrer Webseite (reine Informationsseite) beinhaltet folgende Punkte:

  • offensichtlich rechtswidrige Inhalte bei Verlinkungen
  • Impressumspflicht und -angaben nach Telemediengesetz (TMG)
  • ggf. Überprüfung einer Haftungsklausel (Disclaimer)
  • Durchsicht auf offensichtliche Rechtsverstöße (z.B. Markenrecht, Urheberrecht)
  • Erfordernis einer Datenschutzrichtlinie
  • ggf. Rechtmäßigkeit einer Datenschutzrichtlinie

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Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

Beratung Neue Top Level Domains

Wir beraten Sie in sämtlichen Rechtsfragen rund um die neuen Top Level Domains.
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