Hinter dem Begriff Computer- und Softwarerecht verbirgt sich eine Querschnittsmaterie, die Fragen des geistigen Eigentums (Urheber-, Patent- und Markenrecht), des Vertragsrechts, des Mängelrechts, aber auch des Arbeits- und Datenschutzrechtes umfasst.
Wir bieten in diesem Bereich eine umfassende Beratung. Insbesondere bei der Gestaltung von Softwareverträgen oder entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrieb Ihrer Software ebenso wie bei dem „Einkauf“ von Software unterstützen wir Sie.
Bei der Durchführung von Software-Projekten kommt es leider immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien über die vertraglichen bzw. vertraglich geschuldeten Leistungen, weshalb es ratsam ist, hier von vorneherein ein die gewünschten Regelungen abdeckendes Vertragswerk zu gestalten bzw. zu verhandeln.
Von der Erstellung des Softwarevertrags, über das Aushandeln von Wartungs- und Pflegeverträgen oder Service-Level-Agreements bis hin zur Erstellung von Software- bzw. Quellcodehinterlegungsvereinbarungen begleiten wir Sie bei allen Ihren rechtlichen Belangen.
Auch im sog. Konfliktmanagement, d.h. zur Verhinderung einer Eskalation oder einer Ausbreitung eines bestehendes Konfliktes, können wir auf einschlägige Erfahrungen zurückgreifen.
Sollte dennoch ein gerichtliches Verfahren oder ein selbstständiges Beweisverfahren zur Klärung der Sach- und Rechtslage unvermeidlich sein, so begleiten wir Sie auch hierbei.
