E-Commerce ist die Abkürzung für Electronic Commerce (elektronischer Handel) und bezeichnet die Durchführung von Geschäften über Fernkommunikationsmittel auf elektronischem Weg. Zumeist erfolgt dies über Internetdienste, zum Beispiel Shop-Systeme oder Handels- oder Vertriebsportale.
Charakterisierend ist hier der „virtuelle“ Vertragsschluss, ohne dass die vertragsschließenden Parteien (Anbieter / Kunde) sich persönlich gegenüber stehen. Hier bestehen weniger im Bereich der Leistungsabwicklung ausschließlich zwischen Unternehmen (B2B), als im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber Endkunden gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind. Im letztgenannten Fall sind insbesondere Verbraucher- und datenschützende Normen einzuhalten und entsprechende Prozeduren rechtssicher abzubilden. Dies zum einen, um die Akzeptanz der zwischenzeitlich sensibilisierten Nutzer zu erhöhen, sicherlich aber auch um Abmahnungen von Wettbewerbern zu entgehen.
Bei derartigen Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern sind insbesondere die Regelungen des Fernabsatzrechtes (§§ 312b ff. BGB) zu berücksichtigen.
Vorab sollte bei Unternehmen, welche mit oder im Internet erfolgreich wirtschaftliche Wertschöpfung betreiben möchten, kontrolliert werden, inwieweit das Geschäftsmodell und auch die Organisation des Unternehmens einer rechtlichen Überprüfung – unter Berücksichtigung der für den e-commerce einschlägigen Vorschriften – standhält.
Zudem bieten wir die Möglichkeit eines Website-Checks. Hierbei wird Ihr Internet-Angebot zu einem Pauschalpreis dahingehend überprüft, ob insbesondere die fernabsatzrechtlichen Vorschriften und die Regelungen für den elektronischen Geschäftsverkehr eingehalten werden. Sie erhalten als Ergebnis einen Prüfbericht und wir informieren sie zudem im Rahmen eines Gespräches über etwaig bestehende Mängel.
