IT-Recht:

E-Commerce

Sie haben einen Internetauftritt erstellt. Damit machen Sie Ihr Unternehmen und seine Produkte und Leistungen für Alt- und Neukunden weltweit bekannt. Haben Sie einen Onlineshop - und wickeln Ihre Geschäfte über das Internet ab?

In jedem Fall wird Ihr Angebot nicht nur von interessierten Kunden wahrgenommen. Auch Ihre Konkurrenten besuchen Ihre Internetpräsenz. Finden diese Grund zur Beanstandung, können durch deren Rechtsanwälte für Sie kostenpflichtige Abmahnungen ausgesprochen werden. Daher ist es erforderlich, dass Ihr guter Name, sowie Ihre Produkte und Leistungen auch online rechtlich einwandfrei präsentiert werden.

Viele kleine mittelständische Unternehmen scheuen die mit der Prüfung verbundenen Kosten. Wir bieten Ihnen eine Grundprüfung zu einem Pauschalpreis an.

Hierbei wird geprüft, was ansonsten zu Abmahnungen einlädt: Hat das Angebot ein ordnungsgemäßes Impressum? Hält es fernabsatzrechtliche Vorgaben ein, wenn über das Internet Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden? Genügt es datenschutzrechtlichen Vorgaben (zum Beispiel bei Newsletterbestellung, Katalogbestellungen, Formularen zur Abarbeitung von Kundenanfragen)?

Gemeinsam in einem Gespräch werden etwaig aufgefundene Schwachstellen des Angebotes erörtert und Lösungen grob aufgezeigt. Daneben erhalten Sie als Ergebnis der Prüfung ein aussagekräftiges Prüfungsprotokoll. mehr

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Schollmeyer & Rickert
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