Die rechtlichen Anforderungen an gewerbliche Anbieter, die auf einer Auktionsplattform wie z.B. eBay Produkte vertreiben sind sehr streng, da eine Vielzahl von Rechtsvorschriften zu beachten ist. Für den juristischen Laien ist es bereits aufgrund der nicht unkomplizierten rechtlichen Materie sehr schwierig, sämtliche Anforderungen zu erfüllen. Wer gegen Rechtsvorschriften verstößt, muss damit rechnen von Wettbewerbern oder Abmahnvereinen im Rahmen kostenpflichtiger Abmahnungen auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Viele professionelle Abmahner suchen hierbei gezielt nach abmahnfähigen Wettbewerbsverstößen.
Häufig abgemahnte Wettbewerbsverstöße sind:
- fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben
- Fehlende oder fehlerhafte Verbraucherinformationen (z.B. fehlerhafte Belehrung über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht)
- Fehlende oder undeutliche Preisangaben (z.B. fehlender Hinweis auf die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer)
- Fehlende oder irreführende Angaben über die Merkmale der angeboten Ware (z.B. Verstoß gegen besondere Kennzeichnungspflichten)
- Irreführende Angaben über Bedingungen, unter denen die Waren geliefert wird (z.B. Angabe von unversichertem Versand ohne Hinweis auf die Gefahrtragungsregelungen beim Verbrauchsgüterkauf)
- Verwendung von unzulässigen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Neben Wettbewerbsverstößen begründen sich eine Vielzahl von Abmahnungen bei eBay zudem aufgrund von Urheber- und Markenverstößen.
Nicht selten werden, um die Verkaufschancen bei eBay zu erhöhen, original Produktfotografien des Herstellers verwendet. Hierbei verletzen sowohl gewerbliche Anbieter als auch private Nutzer – oft unwissend – bestehende Urheberrechte.
Markenrechtlich problematisch ist beispielsweise die Verwendung einer Marke, wenn nicht auch die entsprechende Originalware zum Verkauf angeboten wird. Die Markenverletzung wird häufig dadurch begangen, indem versucht wird, durch die Verwendung von fremden Markenbegriffen in sog. Metatags oder durch das (versteckte) Einfügen der Begriffe in die Artikelbeschreibung (sog. Keyword-Spamming) die Suchmaschine von eBay zu manipulieren und hierdurch Interessenten auf das eigene Angebot zu locken.
Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres eBay-Shops.
