Unter der Bezeichnung „Internetrecht“ werden alle Regelungen bezeichnet, die letztlich einen Bezug zum Internet aufweisen. So setzt sich das „Internetrecht“ aus einer Vielzahl einzelner Regelungen zusammen, wie dem Vertragsrecht, insbesondere Dienstleistungs-, Werk- und Mietvertrag, Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen, dem Gesellschaftsrecht, Fernabsatzrecht, Domainrecht, Namens- und Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Rundfunkrecht und Medienrecht.
Zu nennen ist zudem, als besondere Rechtsvorschrift, das Telemediengesetz (TMG), welches für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste gilt, soweit diese nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des TKG, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des TKG oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind. Das TMG löst das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie weitestgehend auch den Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) ab. Das TMG enthält u.a. die für Telemediendienste(anbieter) wichtigen Regelungen zu den allgemeinen Informationspflichten (Impressum) sowie zu SPAM-Mails (Verbot der Verschleierung oder Verheimlichung von Absender bzw. kommerziellem Charakter der Email) und zur Haftung für durch von ihnen vorgehaltene Informationen bzw. Inhalte sowie zur Haftung für fremde Inhalte.
Unsere Mandanten profitieren täglich von unserer Expertise im Bereich des Internetrechts.
