IT-Recht:

Internetrecht

Unter der Bezeichnung „Internetrecht“ werden alle Regelungen bezeichnet, die letztlich einen Bezug zum Internet aufweisen. So setzt sich das „Internetrecht“ aus einer Vielzahl einzelner Regelungen zusammen, wie dem Vertragsrecht, insbesondere Dienstleistungs-, Werk- und Mietvertrag, Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen, dem Gesellschaftsrecht, Fernabsatzrecht, Domainrecht, Namens- und Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Rundfunkrecht und Medienrecht.

Zu nennen ist zudem, als besondere Rechtsvorschrift, das Telemediengesetz (TMG), welches für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste gilt, soweit diese nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des TKG, telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des TKG oder Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind. Das TMG löst das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie weitestgehend auch den Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) ab. Das TMG enthält u.a. die für Telemediendienste(anbieter) wichtigen Regelungen zu den allgemeinen Informationspflichten (Impressum) sowie zu SPAM-Mails (Verbot der Verschleierung oder Verheimlichung von Absender bzw. kommerziellem Charakter der Email) und zur Haftung für durch von ihnen vorgehaltene Informationen bzw. Inhalte sowie zur Haftung für fremde Inhalte.

Unsere Mandanten profitieren täglich von unserer Expertise im Bereich des Internetrechts.

Aktuelles aus der Kanzlei

2011-08-05 RA Thomas Rickert ist durch das Nominating Committee für einen Sitz in der Generic Names Supporting Organisation (GNSO) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ausgewählt worden und wird sein Amt nach dem kommenden ICANN Meeting in Dakar im Oktober antreten siehe ICANN und eco.


2011-06-20 Interview mit Rechtsanwalt Thomas Rickert zum Beschluss ICANNs zu neuen Top Level Domains siehe http://www.tagesschau.de/multimedia/video/ondemand100_id-video930720.html

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