Warum haben Sie uns nicht früher gefragt?
Diese Frage geht sicherlich jedem Rechtsanwalt durch den Kopf, wenn im Rahmen von Geschäftsbeziehungen Probleme auftauchen, die leicht hätten vermieden werden können, wenn ein guter Vertrag oder überhaupt ein schriftlicher Vertrag geschlossen worden wäre.
Die anwaltliche Beratung bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen sollte auch nicht als mangelndes Vertrauen in den Vertragspartner fehlgedeutet werden. Vielmehr verhelfen Verträge - wenn sie professionell gestaltet sind - meistens beiden Parteien zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit.
Wir bilden alle Arten von vertraglichen Vereinbarungen ab, sei es individualvertraglicher Art oder im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hiervon umfasst sind sämtliche vertragliche Regelungen, die die Unternehmungen unserer Mandanten betreffen. Hier gilt es, die zur Erreichung des jeweiligen Zwecks erforderlichen Rechtsbeziehungen dauerhaft so umzusetzen, dass im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien eine Regelung vorhanden ist, die das Gewollte abbildet und den Konfliktfall entsprechend einer Lösung zuführt. Klare Eskalationsprozeduren und Regelungen können hier eine bestehende Geschäftsbeziehung auch über den Konfliktfall hinaus retten.
So steht am Anfang einer jeden Vertragsgestaltung das Verständnis dessen, was inhaltlich umzusetzen ist. Nur wenn wir verstanden haben, welche wirtschaftlichen und tatsächlichen Ziele durch unseren Mandanten verfolgt werden und welche Risiken getragen werden können und sollen, sind wir in der Lage, dies bestmöglich für unseren Mandanten umzusetzen.
Unser Beratungsangebot umfasst dabei die internen wie die externen Rechtsbeziehungen unserer Mandanten.
Interne Regelungen umfassen zumeist die Verhältnisse und Rechtsbeziehungen der beteiligten Personen und die Sicherung der „Assets“, die zur Erreichung der geschäftlichen Ziele erforderlich sind (z.B. Joint-Venture Verträge, Beteiligungsveträge, Gesellschaftsverträge, Anstellungs- und Arbeitsverträge, Know-How- und Lizenzverträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen).
Im Rahmen der externen Vertragsgestaltungen sind unter anderem zwei Gruppen relevant. Auf der einen Seite die der Lieferanten und Dienstleister, die die Leistungserbringung unseres Mandanten erst ermöglichen und auf der anderen Seite die Beziehung zu den Kunden unserer Mandanten.
Hier erarbeiten wir sowohl aus Anbieter, als auch aus Nutzersicht, die Verträge, die die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Ermöglichung einer Leistungserbringung beinhalten, wie beispielsweise Infrastrukturverträge, Kabel- oder Rohrüberlassungsverträge, Standortnutzungsverträge bis hin zu ASP-, Webdesign-, Webhosting-, Content- oder Endnutzerverträgen nebst jeweiligen Service-Level-Agreements. Vertriebs- und Lieferantenverträge, Lagerverträge und Mietverträge.
Da unsere Mandanten oftmals eine Vielzahl von Leistungen erbringen, erstellen wir auf Wunsch modular aufgebaute Kunden-Verträge, die komplexe Leistungen strukturiert und transparent abbilden, vertrieblich handhabbar sind und der Rechtsabteilung oder der Unternehmensführung ein ressourcenschonendes Vertragsmanagement ermöglichen.
